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   BVerwG, 02.02.1973 - VII B 135.71   

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https://dejure.org/1973,2776
BVerwG, 02.02.1973 - VII B 135.71 (https://dejure.org/1973,2776)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1973 - VII B 135.71 (https://dejure.org/1973,2776)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1973 - VII B 135.71 (https://dejure.org/1973,2776)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - Sonderbestimmungen für Kriegsheimkehrer bei dem Absolvieren der zweiten juristischen Staatsprüfung in Bayern - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor dem Gericht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.11.1954 - II C 151.54

    Anerkennung der Kriegsheimkehrereigenschaft - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 135.71
    Diese Begründung, die für sich allein die Auffassung des Klägers über ihm zu gewährende Prüfungserleichterungen ausschließt, betrifft Landesrecht (vgl. auch BVerwGE 1, 242), so daß eine Zulassung der Revision nicht in Betracht kommen kann.

    Für diese Frage kann aus Art. 8 II Nr. 91 des Bundesgesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. S. 455 [509]) nichts folgen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 242) verlangt dieses Gesetz nicht einmal die Gleichbehandlung aller Kriegsheimkehrer in den einzelnen Bundesländern.

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 135.71
    Die nach der Terminsladung vom Kläger noch eingereichten Schriftsätze, deren Wiedergabe der Kläger vermißt, lagen dem Gericht vor es ist deswegen davon auszugeben (vgl. BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] [274]; 28, 370 [384]), daß das Gericht den Inhalt der Schriftsätze auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 135.71
    Die Behauptung allein, das Gericht habe tatsächlichen Verhältnissen nicht die richtige Bedeutung beigemessen und es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfGE 27, 248 [251 ] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 135.71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 38, 105 [106] mit weiteren Nachweisen) findet § 127 BRRG bei Klagen gegen Prüfungsentscheidungen im zweiten juristischen Staatsexamen keine Anwendung.
  • BVerwG, 26.02.1976 - 7 B 49.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ablehnung einer Zulassung zu

    Schon in dem das Armenrecht versagenden Beschluß des Senats vom 2. Februar 1973 - BVerwG VII B 135.71 - wurde der Kläger darauf hingewiesen, daß der Tatbestand des Urteils (§ 117 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) nicht sämtliches Vorbringen eines Beteiligten wiedergeben kann.
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